AGB
Dunkelgrüner Hintergrund mit drei konzentrischen Halbkreisen, die von einem leuchtenden Punkt ausgehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemein Mit dem Abschluss eines Agenturvertrages mit Ahrens & Peveling erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verbindlich an. § 2 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von Ahrens & Peveling gegenüber ihren Vertragspartnern und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform. 2. Die Angebote (Seminare & Dienstleistungen) des Anbieters richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers/Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt widersprochen. § 3 Vertragsschluss Ein Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass der Auftraggeber entweder bei Ahrens & Peveling anruft oder aber von Dieser auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des Telefongesprächs/Teams-Meetings wird dem Kunden ein Angebot unterbreitet, welches dieser dann annehmen kann. § 4 Inhalt des Vertrages 1. Mit Vertragsabschluss bietet der Anbieter dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) für die Erstellung, und Verwaltung von Online Marketing Kampagnen für die Mitarbeitersuche des Kunden an. 2. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Anbieter gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung. 3. Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Anbieter grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Anbieter hat dies schriftliche per Post oder Fax ausdrücklich als festes Ziel zugesichert. § 5 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen 1. Die Abrechnung erfolgt im Verlauf der Zusammenarbeit und wird mit dem Kunden individuell vereinbart. 2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor. 3. Die Anbieter selbst, ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, sind die Zahlungen ohne Abzug bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Konto Tristan Peveling, N26 IBAN: DE53 1001 1001 2190 4862 28, BIC: NTSBDEB1XXX, zu überweisen. 4. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 5. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten. 6. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. § 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung 1. Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart. 2. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit, insofern nicht anders auf der vertraglichen Vereinbarung abgesprochen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Bei der einmaligen Buchung von Bausteinen endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter. 3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines Widerspruchs des Kunden gemäß § 12 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt. § 7 Zahlungsverzug, Inkasso 1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung. 2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind. § 8 Gewährleistung 1. Die Dienstleistungen (und Seminare) von Ahrens & Peveling, sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Ahrens & Peveling übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine. 2. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt. 3. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden. 4. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden. 5. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden. § 9 Urheber- und Nutzungsrechte 1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminarunterlagen verbleiben beim Anbieter/Verkäufer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung. 2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. § 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 11 Referenznennung Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen, Logos. Videos, Bilder und Funnels, welche für Werkezwecke erstellt und verwendet wurden, dürfen ebenfalls als Referenz genutzt werden. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet. § 12 Vertragsanpassungen Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht. § 13 Vertragsübertragung Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.
§ 14 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung